Ablauf einer guten Bürgerbeteiligung

Praxistipps

Mit dem Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung (GDB) gibt es eine rechtliche Grundlage, Bürgerbeteiligung mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden zu organisieren. Wie Bürgerbeteiligung im Land, in Kommunen und Regionen ablaufen kann, stellen wir auf dieser Seite dar.

Aus dem GDB und unseren grundsätzlichen Regeln für gute Bürgerbeteiligung lässt sich ein idealtypischer Ablauf erstellen. Die folgenden fünf Punkte helfen Ihnen, Bürgerbeteiligung gut zu organisieren. Sie sind Voraussetzungen für ein Gelingen im Sinne aller Beteiligten. Dabei wenden wir die Regeln für gute Beteiligung an.

1. Vorprüfung: Handlungsoptionen?

Zu Beginn sollte geprüft werden, ob Handlungsmöglichkeiten bestehen? Ist die Politik wirklich bereit, hier Optionen zu erörtern oder sind die Entscheidungen bereits gefallen? Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, ist eine Bürgerbeteiligung schwierig. Es sollte geprüft werden, ob Information bereitgestellt und Transparenz hergestellt wird.

Bei der Vorprüfung sollte die Entscheidung fallen, ob die Methode der zufällig ausgewählten Teilnehmenden gewählt wird und wie die Stakeholder (z.B. Verbände, Initiativen, Vereine,…) einbezogen werden. Hier sind zwei Optionen denkbar: Stakeholder können Fachleute im Bürgerforum sein oder sie werden in einem separaten Prozess eingebunden.

2. Beteiligungsscoping: Themen und Akteure

Es werden Themen- und Akteurs-Landkarten erstellt. Sie werden durch Stakeholder und die Öffentlichkeit ergänzt – entweder in bilateralem Austausch oder über eine Webseite wie dem Beteiligungsportal. Die Landkarten sind öffentlich zugänglich. Durch die Ergänzungen werden frühe Handlungsoptionen für die inhaltliche Agenda wie auch für das Verfahren eröffnet. Über was wollen wir sprechen? Wen haben wir vergessen und wen sollten wir noch miteinbeziehen? Das Verfahren sollte immer in die Themenlandkarte aufgenommen sein. Die Karten können auch online kommentiert werden. Dabei werden die Oberpunkte von Dritten um Inhalte und Aspekte ergänzt. Siehe auch Links dazu unten.

3. Organisation des Bürgerforums

Das Bürgerforum wird einberufen und gemäß § 2 Abs. 4 DBG veröffentlicht. Die Auswahl der Zufallsbürger erfolgt über das Rechenzentrum der Kommunen (§ 2 Abs. 5 und 6, § 3 Abs. 1 DBG) oder eine Kommune selbst. In der Regel reichen 30 bis 50 Zufallsbürger aus. Es geht nicht um Repräsentativität, sondern um Vielfalt von Milieus und Meinungen. Wir empfehlen eine „Überrekrutierung“, da nicht alle Teilnehmenden immer Zeit haben oder einige abspringen.

4. Durchführung des Bürgerforums

Standard sind eine Kennenlern-Sitzung (optional), vier-fünf inhaltliche Sitzungen und eine Ergebnis-Runde:

  1. Eine erste Sitzung kann dem Kennenlern-Sitzung dienen. Dort kann der Prozess geklärt werden. Sie ist nicht-öffentlich, dort findet noch keine inhaltliche Debatte statt. Es können aber Erwartungen und Wünsche an das Verfahren geäußert werden.
  2. In zwei bis drei Sitzungen geben Fachleute, die Politik und die Pro- wie Contra-Seite Impulse. Je größer die Bandbreite der Referenten ist, umso besser. Diese Sitzungen mit Vorträgen, Nachfragen und Diskussionen können (presse)öffentlich sein. Mögliche Beratungen der Teilnehmenden unter sich sind nicht-öffentlich.
  3. In ein bis zwei weiteren Sitzung sollten die Inputs aufgearbeitet und Empfehlungen beraten werden. Hier findet die Deliberation statt. Systemisches Konsensieren kann als Methode angewendet werden.
  4. Öffentliche Vorstellung/Übergabe der Ergebnisse

Format: Videokonferenzen haben sich als sehr zweckmäßig erwiesen, vor allem bei landesweiten oder auch regionalen Anliegen. Die No-Show-Quote sinkt. Junge Eltern nehmen eher an einer Videokonferenz teil als einen Tag zu verreisen. Eine Teilnahme ist sogar von unterwegs möglich. Der Aufwand ist geringer sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Organisatoren (keine Anreisen, Hotelbuchungen, Catering, Räume). Die Teilnahme ist inklusiver, da sie einfacher für Menschen mit Handicap ist. Donnerstag ab 16:00 und Freitag ab 15:00 Uhr haben zuletzt die geringsten No-Show-Raten gezeigt.

5. Resonanz-Runde/Antwort geben

Nach der Präsentation der Empfehlungen setzen sich deren Adressaten damit auseinander und geben Antworten. Diese Veranstaltungen sollten bei der Ausschreibung mit bedacht werden. Sie sind Teil des Prozesses: Die Bürgerbeteiligung endet mit den Antworten – nicht mit dem Bericht eines Bürgerforums/Bürgerrats.