Die Selbstbestimmung, das Empowerment und die Gesundheitskompetenz von Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose soll gefördert und gestärkt werden. Daher wurde von der ifs Patientenanwaltschaft ein Patient:innenrat einberufen. Konkretes Ziel war eine Bestandsaufnahme und ein Rückblick zum Thema Rechtsschutz als wichtiger Mosaikstein zu Selbstbestimmung und Partizipation aus Sicht der betroffenen Personen. Durch die Einbindung von Menschen, die bereits Erfahrungen mit verschiedenen Angeboten der stationären sowie der ambulanten psychiatrischen Versorgung gemacht hatten, soll deren Erfahrungswissen für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems genutzt werden. Folgende Fragestellungen wurden bearbeitet: „Wie wichtig ist das Unterbringungsgesetz im Hinblick auf Selbstbestimmung und Partizipation? Ist der Rechtsschutz durch das UbG im psychiatrischen KH oder einer psychiatrischen Abteilung ausreichend gewahrt? Wo gibt es Lücken, was ist noch zu tun? Was ist darüber hinaus wichtig, damit Selbstbestimmung und Partizipation in der Praxis gelebt wird? Wohin geht die Reise, wo stehen wir im Jahre 2040?“
An drei Nachmittagen im Mai und Juni 2016 fanden in Dornbirn Patient:innenräte mit insgesamt 15 Teilnehmenden statt.
Die Ergebnisse wurden am 29.06.2016 im LKH Rankweil präsentiert.
Zentrale Themenfelder:
- Stärkung der Selbstbestimmung
- Entstigmatisierung
- Medikation
- Dosis und Alternativen
- Mehr Gespräche und Therapieangebote
- Bauliche Maßnahmen
- Vorbereitung der Entlassung